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PRODUKTE
I. LIECHTENSTEINISCHE GESELLSCHAFTSFORMEN
TREUHAENDERSCHAFT
Liechtenstein hat als einziges kontinentaleuropäisches Land den Trust des „common law“ in seine Rechtsordnung übernommen. Die Treuhänderschaft basiert auf dem anglo-amerikanischen Vorbild.
Die Treuhandschaft ist ähnlich wie die Stiftung bestens geeignet für die Nachfolgeregelung des Treugebers und insbesondere für den Unterhalt von Familienmitgliedern oder anderen einzelnen Personen sowie für caritative Zwecke.
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