Scloss und Kirche Balzers Consularis_kopf3 grau05

PRODUKTE

I. LIECHTENSTEINISCHE GESELLSCHAFTSFORMEN

STIFTUNG

Es gibt drei Arten von Stiftungen in Liechtenstein, die Familienstiftung, die gemeinnützige und kirchliche Stiftung. Die Stiftung wird immer mehr zu einem wichtigen Instrument für die Nachfolgereglung von vermögenden Personen und Familien.

Die Stiftung ist bestens geeignet für die Vermögensplanung und Nachfolgeregelung, insbesondere für den Unterhalt von Familienmitgliedern oder anderen nahe stehenden Personen sowie für caritative Zwecke.

Eintragung:

a) Hinterlegung des Gründungsaktes oder

 

b) Eintragung im Öffentlichkeitsregister Liechtenstein

Mindeskapital:

CHF 30’000.—

Gesellschaftszweck:

nicht-kommerzielle Geschäfte

Organisation:

a) Stiftungsrat

 

b) Beratungsausschuss fakultativ

 

c) Revisionsstelle fakultativ

 

d) Protektor fakultativ

Buchhaltung:

fakultativ

Deklaration:

Vermögensaufstellung

Inhaber:

keinen

Begünstigte:

Die Begünstigten sind die Nutzniesser der Stiftung gemäss Beistatuten

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