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PRODUKTE
I. LIECHTENSTEINISCHE GESELLSCHAFTSFORMEN
Aktiengesellschaft
Die Rechtsvorschriften über die Aktiengesellschaft wurden aufgrund des Beitrittes des Fürstentums Liechtenstein zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) dem geltenden EU Recht angepasst.
Die Aktiengesellschaft ist bestens geeignet für internationale Handels- und Finanzgeschäfte sowie als Dachorganisation von Tochtergesellschaften und Beteiligungen sowie das Halten von Liegenschaften etc. im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften.
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