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PRODUKTE

I. LIECHTENSTEINISCHE GESELLSCHAFTSFORMEN

Aktiengesellschaft

Die Rechtsvorschriften über die Aktiengesellschaft wurden aufgrund des Beitrittes des Fürstentums Liechtenstein zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) dem geltenden EU Recht angepasst.

Die Aktiengesellschaft ist bestens geeignet für internationale Handels- und Finanzgeschäfte sowie als Dachorganisation von Tochtergesellschaften und Beteiligungen sowie das Halten von Liegenschaften etc. im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften.

Eintragung:

im Öffentlichkeitsregister Liechtenstein

Mindestkapital:

CHF 50’000.—

Gesellschaftszweck:

kommerzielle Geschäfte

Organisation:

a) Generalversammlung als oberstes Organ (Aktionärsversammlung)

 

b) Verwaltungsrat

 

c) Revisionstelle

Aktionär:

mindestens 1 Aktionär

Aktien:

Inhaber- oder Namensaktien

Anonymität des Aktionärs:

Der Aktionär wird nicht registriert.

Steuern:

Im Bereich der Ertragssteuer wird ein Ertragssteuersatz von nominell 12,5% mit einer umfassenden Freistellung von Beteiligungserträgen und Beteiligungsgewinnen und einem Eigenkapitalzinsabzug kombiniert. Darüber hinaus steht für verbundene Unternehmen eine moderne Gruppenbesteuerung zur Verfügung, die es erlaubt, Verluste innerhalb eines Konzerns weltweit in derselben Periode auszugleichen.

Mehrwertsteuer:

8 % (Stand 2011) sofern Mehrwertsteuerpflichtig

 

 

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